Stolpersteine werden in den Bürgersteig vor den Häusern verlegt, wo Verfolgte, Vertriebene oder Ermordete des NS-Regimes ihren letzten freiwilligen Wohnsitz hatten. Damit wird an die Opfer erinnert, die wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer politischen Einstellung, ihrer Herkunft oder ihrer Lebenseinstellungen verfolgt, vertrieben und ermordet wurden.